Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 € -
Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Wie bestätigt man die Schlüsselübergabe an den Arbeitgeber?
Um die Schlüsselübergabe an den Arbeitgeber zu bestätigen, kann man eine schriftliche Bestätigung verfassen, in der man den Zeitpunkt und Ort der Übergabe sowie die Anzahl der übergebenen Schlüssel festhält. Diese Bestätigung kann man dem Arbeitgeber persönlich übergeben oder per E-Mail zusenden. Es ist wichtig, dass beide Parteien die Bestätigung unterzeichnen, um einen Nachweis über die erfolgte Übergabe zu haben.
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Was darf ein ehemaliger Arbeitgeber Auskunft geben?
Was darf ein ehemaliger Arbeitgeber Auskunft geben? Ein ehemaliger Arbeitgeber darf grundsätzlich Auskunft über die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, die Position des Mitarbeiters und die Art der Tätigkeiten geben. Auch Informationen über das Verhalten und die Leistung des Mitarbeiters während der Beschäftigung sind erlaubt, solange sie wahrheitsgemäß sind. Allerdings darf der ehemalige Arbeitgeber keine diffamierenden oder unwahren Aussagen machen, die den Ruf des ehemaligen Mitarbeiters schädigen könnten. Es ist wichtig, dass der ehemalige Arbeitgeber bei der Auskunftserteilung die Datenschutzbestimmungen einhält und nur die notwendigen Informationen weitergibt.
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Wann muss der Arbeitgeber die Abrechnung schicken?
Der Arbeitgeber muss die Abrechnung in der Regel bis spätestens zum Ende des Monats nach der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers verschicken. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, dass der Arbeitnehmer zeitnah über sein Gehalt informiert wird. Es ist wichtig, dass die Abrechnung alle relevanten Informationen wie Arbeitsstunden, Lohn, Abzüge und eventuelle Zusatzleistungen enthält. Falls der Arbeitgeber die Abrechnung nicht fristgerecht verschickt, kann der Arbeitnehmer ihn dazu auffordern, dies umgehend nachzuholen.
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Muss der Arbeitgeber Auskunft über den Corona-Bonus geben?
Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet, Auskunft über den Corona-Bonus zu geben, wenn ein Arbeitnehmer danach fragt. Der Bonus sollte transparent kommuniziert werden, einschließlich der Höhe und der Kriterien für die Vergabe.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Longerich, Peter: Abrechnung
Abrechnung , 1934, ein Jahr nach der »Machtergreifung«, gerät das NS-Regime in eine schwere Krise. Die politischen Erfolge bleiben aus, die erste Euphorie unter den Anhänger:innen ist verflogen. Ernst Röhm baut seine »Sturmabteilung« weiter aus und fordert eine Fortsetzung der »nationalsozialistischen Revolution«, gleichzeitig formieren sich ultrakonservative Kräfte. Im Juni 1934 hält Hitler blutige Abrechnung: Er lässt Röhm und die SA-Spitze kaltblütig liquidieren. Doch die Morde eskalieren. Peter Longerich rekonstruiert die komplexen Hintergründe des sogenannten »Röhm- Putschs« und zeigt zum ersten Mal anhand der umfassenden Auswertung zeitgenössischer »Stimmungsberichte«, wie die Bevölkerung auf das Morden reagierte. Sein Fazit: Die »Nacht der langen Messer« war ein Zentralereignis in der Geschichte des Dritten Reiches, das Hitlers Durchbruch zur Alleinherrschaft ebnete. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 28.00 € | Versand*: 0 € -
be.ENERGISED Monitoring & Abrechnung
* Abrechnungsmöglichkeit mit ausführlicher Übersicht zum Monatsende * Eichrechtskonforme Abrechnung nur in Verbindung mit eichrechtskonformen Ladestationen möglich * Überblick über alle Ladevorgänge in der be.ENERGISED WebApp * Unbegrenzt RFID-Karten anlegen und verwalten mit denen kostenlos geladen werden kann * Ladestation optional öffentlich anbieten und eigenen Tarif festlegen * Kostenlose Anbindung an Roaming-Netzwerke (z.B. Hubject) * Inkl. Konfigurationspaket für die KEBA KeContact P30 x-Serie * Wenn sie einen Verbund aus einer KEBA x- und mehreren c-series einbinden wollen, kontaktieren sie uns (mailto:%20sales@mobilityhouse.com) * Nur für Deutschland, Österreich & Schweiz und nur für Gewerbekunden
Preis: 529.00 € | Versand*: 4.90 € -
Ein Mann gibt Auskunft (NA) (Kästner, Erich)
Ein Mann gibt Auskunft (NA) , Dieses Buch aus dem Jahr 1930 versammelt lyrische Geniestreiche von bestürzender Aktualität. Erich Kästner lotet darin nicht nur gesellschaftliche und politische Untiefen aus, sondern bringt auch den Wahnwitz zu Papier, der immer dann aufblitzt, wenn Menschen sich begegnen - ob auf dem Gehweg, in der Straßenbahn oder im Bett. 'Sind sie nicht pfui teuflisch anzuschauen? Plötzlich färben sich die >Klassefrauen , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 20150917, Produktform: Leinen, Autoren: Kästner, Erich, Illustrator: Ohser, Erich, Seitenzahl/Blattzahl: 112, Keyword: Belletristik; Deutschland; Erotik; Gedichte; Großstadt; Krieg; Liebe; Literatur; Lyrik, Fachschema: Deutsche Belletristik / Lyrik~Gedicht / Lyrik~Lyrik, Fachkategorie: Einzelne Dichter~Moderne und zeitgenössische Belletristik, Region: Deutschland, Zeitraum: Erste Hälfte 20. Jahrhundert (1900 bis 1950 n. Chr.), Warengruppe: HC/Belletristik/Lyrik/Dramatik/Essays, Fachkategorie: Moderne und zeitgenössische Lyrik (ab 1900), Thema: Entspannen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Atrium Verlag, Verlag: Atrium Verlag, Verlag: Atrium Verlag AG, Länge: 208, Breite: 126, Höhe: 15, Gewicht: 211, Produktform: Gebunden, Genre: Belletristik, Genre: Belletristik, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1305802
Preis: 19.99 € | Versand*: 0 € -
Das familienrechtliche Mandat - Abrechnung in Familiensachen (Jungbauer, Sabine)
Das familienrechtliche Mandat - Abrechnung in Familiensachen , "Das familienrechtliche Mandat -Abrechnung in Familiensachen" enthält zahlreiche Berechnungsbeispiele mit vollständigen Gebührenberechnungen und Übersichten. Neben Erläuterungen zu den einzelnen Verfahrensarten wie dem Verbundverfahren, den einstweiligen Anordnungen, isolierten (selbstständigen) Verfahren und der Verfahrenskostenhilfe sowie zu den jeweiligen Gegenstandswerten bietet das Buch eine Fülle an Abrechnungsbeispielen, die als Muster Grundlage für die eigene Vergütungsberechnung sein können. Um die Anwenderfreundlichkeit zu unterstützen, wurden die Beispiele durchnummeriert. Sie sind im Anhang nochmals gesondert aufgelistet und ermöglichen so ein schnelles Nachschlagen. Die umfangreiche Werttabelle, ebenfalls durchnummeriert, erleichtert die Arbeit und spart Anwälten und Anwältinnen Zeit beim Diktat bzw. der Erstellung von Rechnungen. Tipps für die Praxis helfen nicht nur bei der korrekten Abrechnung, sondern auch bei der Sicherung der Vergütungsansprüche. Themen rund um den Umgang mit Mandanten in Bezug auf die Abrechnung, Vorschussanforderung, Mandatsaufnahme, Kündigung des Anwaltsvertrags, Niederlegung des Mandats sowie Fernabsatz runden das Werk ab. In die Neuauflage eingearbeitet sind: das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG) vom 1.1.2021, zahlreiche aktuelle Rechtsprechung, weitere praxisnahe Abrechnungsbeispiele sowie Umfangreiche Ausführungen zu Mandatsannahme und -niederlegung Die Autorin ist ausgewiesene Expertin im Gebiet des Kosten- und Verfahrensrechts und versteht es, auch komplexere Fallgestaltungen verständlich und nachvollziehbar aufzubereiten. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 5. Auflage, Erscheinungsjahr: 202309, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Das Mandat##, Autoren: Jungbauer, Sabine, Auflage: 23005, Auflage/Ausgabe: 5. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 713, Keyword: Beschwerde; Anwaltsgebühren; Ehesachen; FamFG; FamGKG; Gebührenrecht; Familienrecht; Kostenrecht; earbeitung, Fachschema: Deutschland~Familienrecht~Mandat~Advokat~Jurist / Rechtsanwalt~Rechtsanwalt - Rechtsbeistand~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Familienrecht~Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Region: Deutschland, Fachkategorie: Anwaltschaft, Anwälte, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Deutscher Anwaltverlag Gm, Verlag: Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH, Länge: 243, Breite: 176, Höhe: 40, Gewicht: 1316, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783824015177 9783824012947 9783811435223 9783811454446, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0040, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1159649
Preis: 59.00 € | Versand*: 0 €
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Wie bekomme ich eine Schufa-Auskunft für meinen neuen Arbeitgeber?
Um eine Schufa-Auskunft für Ihren neuen Arbeitgeber zu erhalten, müssen Sie eine schriftliche Einwilligungserklärung von Ihrem Arbeitgeber einholen. Mit dieser Einwilligungserklärung können Sie dann bei der Schufa eine Auskunft beantragen. Die Schufa wird Ihnen dann eine Übersicht über Ihre Bonität und mögliche negative Einträge zukommen lassen, die Sie Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung stellen können.
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Wird der Arbeitgeber mich bereits bei der ersten Abrechnung verarschen?
Es ist nicht möglich, mit Sicherheit zu sagen, ob ein Arbeitgeber Sie bei der ersten Abrechnung "verarschen" wird. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Seriosität des Arbeitgebers und den geltenden Arbeitsgesetzen. Es ist jedoch ratsam, Ihre Lohnabrechnung sorgfältig zu überprüfen und bei Unstimmigkeiten oder Fragen den Arbeitgeber direkt anzusprechen.
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Ist eine Reservierung schon eine Buchung?
Eine Reservierung ist im Allgemeinen eine vorübergehende Reservierung oder Blockierung eines bestimmten Produkts oder einer Dienstleistung für einen bestimmten Zeitraum. Es handelt sich dabei um eine Art Vorab-Buchung, bei der jedoch noch keine verbindliche Vereinbarung getroffen wurde. Eine Buchung hingegen bezieht sich auf eine verbindliche Vereinbarung, bei der die Zahlung erfolgt und die Dienstleistung oder das Produkt fest gebucht wird. Somit kann man sagen, dass eine Reservierung zwar eine Vorstufe einer Buchung ist, aber noch keine verbindliche Buchung darstellt. Letztendlich hängt es von den individuellen Bedingungen und Vereinbarungen ab, ob eine Reservierung bereits als Buchung betrachtet wird.
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Darf der Arbeitgeber ohne mein Wissen bei Universitäten Auskunft über die Glaubwürdigkeit meines Bachelorzeugnisses einholen?
Der Arbeitgeber darf in der Regel Auskünfte über die Glaubwürdigkeit von Zeugnissen einholen, um sicherzustellen, dass Bewerber die erforderlichen Qualifikationen besitzen. Allerdings sollte er dies in der Regel mit dem Bewerber besprechen und um dessen Einverständnis bitten. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber transparent und fair vorgeht und die Privatsphäre des Bewerbers respektiert.
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